Der NABU Delmenhorst nimmt zur Aktualisierung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) Stellung am 25.11.2010
Auch die Aktualisierung des LROP verfolgt eine Trassenführung der Bundesstraße 212 n über das nördliche Stadtgebiet von Delmenhorst. In seiner Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren für die B212
n vom 20.09.2007 hatte der NABU Delmenhorst dargelegt, dass eine Trassenführung über Delmenhorster Gebiet weder als raumverträglich im Sinne des Raumordnungsgesetzes noch als umweltverträglich im
Sinne des UVP-Gesetzes zu bewerten ist und deshalb mit großem Nachdruck abgelehnt wird.
Diese Stellungnahme hält der NABU Delmenhorst auch gegenüber der Aktualisierung des LROP in vollem Umfang aufrecht und fordert, endlich eine Trassenführung der B 212 n über das Stadtgebiet von
Delmenhorst aufzugeben.
Erstellt vom Vorstand des NABU Delmenhorst.